Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2020-08-22 |
Anmeldungsfrist |
2020-10-21 |
Text |
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:, , In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen., E-Mail-Adresse und Bankverbindung müssen angegeben werden., , Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam., Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten., Fax-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet., , Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO)., , Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen., , Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen., Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen., , Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen., , Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter, e-justice.europa.eu abrufbar., , Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015., , Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen., |
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-09-18
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2021-03-05
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Zu weiteren Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden gem. §§ 88 Abs. 1, 117 Abs. 1 IO bestellt: 6.) Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien 7) MMag. Florian Horn, Rechtsanwalt, Weihburggasse 18-20/50, 1010 Wien |
Bekannt gemacht am 2022-06-14
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Zwischenverteilungsentwurf - 19 % |
Bekannt gemacht am 2022-06-23
Text |
Zwischenverteilungsquote 19 % |
Bekannt gemacht am 2023-02-17
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 2,21599 % |
Bekannt gemacht am 2023-03-30
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einer Quote von 2,21599 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Gesamtverteilungsquote samt Zwischenverteilung beträgt 21,21599 %. |
Bekannt gemacht am 2023-05-22
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text |
Die tatsächliche GESAMTverteilungsquote betrug 21,12 % |
Bekannt gemacht am 2023-05-25
Text |
1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens "Weiteres Bankguthaben " mit einem Nachtragsverteilungsbetrag von EUR 8.334,71 wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet. 2. Der Insolvenzverwalter RA Dr. Helmut PLATZGUMMER Rechtsanwalt, Salztorgasse 2/11, 1010 Wien wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines Amtes als Insolvenzverwalter einberufen. 3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,0711 % sind binnen 14 Tagen einzubringen. |
Bekannt gemacht am 2023-07-21
Text |
1. Der Nachtragsverteilungsentwurf über zur Verteilung gelangende EUR 8.334,71 - das entspricht einer Quote von 0,0711 % - wird gemäß § 138 IO insolvenzgerichtlich genehmigt. 2. Der Insolvenzverwalter Dr. Helmut Platzgummer, RA, Salztorgasse 2/11, 1010 Wien wird seines Amtes als Insolvenzverwalter enthoben. |
Bekannt gemacht am 2023-08-17
Text |
Der Beschluss vom 20.07.2023 ist rechtskräftig. |
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