Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-05-04 |
Anmeldungsfrist |
2024-05-29 |
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:, Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans., |
Bekannt gemacht am 2024-06-13
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1, 8011 Graz 2.) Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz 3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz 4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform 1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2024-08-27
Text |
Verbesserung des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20%, davon eine Barquote in Höhe von 2% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans sowie weitere je 4,5% binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. |
Bekannt gemacht am 2024-09-12
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Änderung des Sanierungsplanvorschlages lautet wie folgt: Die IV Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, davon eine 5 %ige Barquote, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung, sowie sind je 3,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die IV Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, davon eine 5 %ige Barquote, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung, sowie sind je 3,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. |
Bekannt gemacht am 2024-09-26
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 12.09.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die IV Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, davon eine 5 %ige Barquote, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung, sowie sind je 3,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. |
Bekannt gemacht am 2024-10-16
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 12.09.2026 |
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