Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-11-30 |
Anmeldungsfrist |
2023-01-10 |
Bekannt gemacht am 2022-11-30
Text |
"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 |
Bekannt gemacht am 2023-01-25
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text |
Dem Schuldner, der angibt eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans anzustreben, wird hier für eine Frist von 14 Tagen gesetzt. |
Bekannt gemacht am 2023-03-23
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 30.04.2023 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 5 % binnen 8,16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2023-05-02
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 21.03.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 30.04.2023 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 5 % binnen 8,16 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2023-05-23
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 20.03.2025 |
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