Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-06-14 |
Anmeldungsfrist |
2023-07-31 |
Text |
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet., |
Bekannt gemacht am 2023-06-14
Text |
Dem Rekurs der Schuldnerin gegen die Bestellung des Masseverwalters wurde Folge gegeben und Mag. Werner Dax seines Amtes enthoben und Dr. Christian Supper zum Masseverwalter bestellt. |
Masseverwalter |
SUPPER Christian Dr. |
Bekannt gemacht am 2023-06-20
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-06-29
Text |
Die für den 14.08.2023 anberaumten Tagsatzungen finden bei diesem Gericht Verhandlungssaal 5 statt. |
Bekannt gemacht am 2023-11-16
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 6% |
Text |
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 31.07.2023 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
Bekannt gemacht am 2023-11-27
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. |
Bekannt gemacht am 2023-12-12
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text |
Die ausgeschüttete Quote beträgt 6,09564 %. |
Bekannt gemacht am 2023-12-28
Text |
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 12.12.2023 Die Aufhebung ist seit 28.12.2023 rechtskräftig. |
|