Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-22 |
Anmeldungsfrist |
2024-05-14 |
Text |
Sanierungsplanvorschlag:, Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags., |
Bekannt gemacht am 2024-05-28
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-07
Text |
Die besondere Prüfungs,- Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung wir über Ersuchen des Insolvenzverwalters auf den 02.07.2024 verlegt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-26
Text |
Die Schuldnerin hat ihren Sanierungsplan wie folgt verbessert: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 % davon eine Barquote von 10 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, sowie weitere 5 % binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes und weitere 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2024-07-02
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlages: Die Insolvenzgläubiger erhalten 33 % ihrer Forderung, davon eine Barquote von 20 % auszuschütten binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans durch den Insolvenzverwalter, die weiteren je 6,5 % sind binnen 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 33 % ihrer Forderung, davon eine Barquote von 20 % auszuschütten binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans durch den Insolvenzverwalter, die weiteren je 6,5 % sind binnen 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. |
Bekannt gemacht am 2024-08-01
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 02.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 33%, und zwar ist eine Barquote von 20% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, sowie sind die weiteren je 6,5% binnen 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-08-19
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 02.07.2026 |
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