Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-11-22 |
Anmeldungsfrist |
2025-01-14 |
Bekannt gemacht am 2024-11-22
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Die für 28.01.2025 anberaumte Tagsatzung findet nur als Prüfungstagsatzung (nicht als Berichtstagsatzung) statt. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2025-01-28
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Text |
Schuldnervertreterin: Mag. Julia Anna, Rechtsanwältin Kaiserfeldgasse 13/V, 8010 Graz |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2 2.) Kreditschutzverband von 1870, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 7, 8010 Graz 3.) Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14 4.) Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2025-05-27
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlages: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 35 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind die restlichen 30 % zahlbar in 7 vierteljährichen Raten zu je 4,286 % beginnend mit 1.9.2025, 1.12.2025, 1.3.2026, 1.6.2026, 1.9.2026, 1.12.2026 und 1.3.2027. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 27.05.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 35 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind die restlichen 30 % zahlbar in 7 vierteljährichen Raten zu je 4,286 % beginnend mit 1.9.2025, 1.12.2025, 1.3.2026, 1.6.2026, 1.9.2026, 1.12.2026, und 1.3.2027. Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 35 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind die restlichen 30 % zahlbar in 7 vierteljährichen Raten zu je 4,286 % beginnend mit 1.9.2025, 1.12.2025, 1.3.2026, 1.6.2026, 1.9.2026, 1.12.2026 und 1.3.2027. |
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