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Langer & Partner OG Facility Services

Firmen Daten

Name: Langer & Partner OG Facility Services
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Offene Gesellschaft
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 01 Juni 2011 (vor 14 Jahren)
Firmenbuchnummer: 363041i
Geschäftszweig: Denkmal- Fassaden- und Gebäudereinigung
Adresse: Wienerstraße 180, 8051 Graz
Postleitzahl: 8051
Stadt: Graz
Bundesland: Styria

UnbeschränktHaftenderGesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Mag. Peter Lichtenegger UnbeschränktHaftenderGesellschafter 2011-06-01 1963-12-02
Alexander Langer UnbeschränktHaftenderGesellschafter 2011-06-01 1965-08-04

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 19243313 2011-06-22 Reinigungsgewerbe, umfassend die Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen sowie die Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfe zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte sowie in untergeordnetem Umfang an Flächen bzw. Gebäudeteilen, die dem Reinigungsobjekt zugehören, die Durchführung von einfachen Hausbetreuungstätigkeiten bestehend in Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, Aufzugswarttätigkeiten, Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungselementen in laienbedienbaren Verteilerkästen, Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen samt Austausch der Filter mit einfachen Handgriffen, Sichtkontrolle der Drucksteiganlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern, Bewässern der Grünflächen, Rasenmähen und Schneeräumen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die reglementierten Gewerben, insbesondere denen der Elektrotechnik, Gärtner, Heizungstechnik,Lüftungs- und Klimatechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung und Schlosser vorbehalten sind gemäß § 5 Abs. 2 Gew0. 1994

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform