Anmeldungsfrist |
2018-03-27 |
Text |
Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2018-02-21
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2018-09-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2022-06-22
Text |
Änderung des Kanzleisitzes und der Kontaktdaten der Insolvenzverwalterin wie folgt: Mag.Dr. Ilse Korenjak, Rechtsanwalt 1010 Wien, Opernring 17/6 Tel. +43 1 391 01 10 FAX +43 1 391 01 10 50 E-Mail: office@korenjak.at |
Bekannt gemacht am 2024-07-15
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 0,9 % |
Bekannt gemacht am 2024-08-08
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-26
Text |
Die Genehmigung der Schlussrechnung und des Verteilungsentwurfes sind rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2025-01-29
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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