Name: | RABE Gastro GmbH in Liqu. |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 01 Nov. 2023 |
Firmenbuchnummer: | 367197x |
Adresse: | Hauptplatz 14, 4560, Kirchdorf an der Krems |
Postleitzahl: | 4560 |
Stadt: | Micheldorf in Oberösterreich |
Bundesland: | Upper Austria |
Historische Namen
Namen RABE Gastro GmbH
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||||
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LG Steyr | 14 S 26/22d | Konkursverfahren | 2022-12-19 | BITTER Julius Dr. | |||||||||||||||||||||||
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Text | Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2023-01-25
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-02-21
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2023-05-16
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 2,25% |
Bekannt gemacht am 2023-06-07
Schlussverteilung | Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2023-07-13
Schlussverteilung | Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2023-12-04
Text | 1. Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 400,38 wird gemäß § 138 IO eingeleitet. 2. Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Dr. Julius Bitter, MBA, Rechtsanwalt in Kirchdorf an der Krems, beauftragt. 3. Der vom Insolvenzverwalter am 04.12.2023 vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf, 14 S 26/22 d - 23, Beilage ./F wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,11 % verteilt. 4. Der Insolvenzverwalter hat nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Verteilung nach dem genehmigten Nachtragsverteilungsentwurf unverzüglich vorzunehmen und den Verteilungsvollzug binnen 14 Tagen dem Gericht nachzuweisen. |
Jahr | Kennziffer des Unternehmensregisters | Ressort | Betrag | Bezeichnung |
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2020 | R038V3624 | BMF - BM für Finanzen | 57.437,73 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
2021 | R038V3624 | BMF - BM für Finanzen | 105.966,78 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
2022 | R038V3624 | BMF - BM für Finanzen | 65.703,91 | Covid-19 Wirtschaftshilfe |
Datum der letzten Aktualisierung: 05 Juni 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform