Name: | BELENOS GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Gelöscht |
Gelöscht am: | 04 Juni 2024 |
Firmenbuchnummer: | 367836k |
Adresse: | Albertgasse 35, 1080, Wien |
Postleitzahl: | 1080 |
Stadt: | Vienna |
Bundesland: | Vienna |
Historische Namen
Namen BELENOS HandelsgmbH
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||
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HG Wien | 4 S 51/23m | Konkursverfahren | 2023-05-17 | RICHTER Clemens Mag. | |||||||||||||||||||
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Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-07-05
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2023-12-19
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 0,1213 % |
Bekannt gemacht am 2024-01-23
Schlussverteilung | Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-03-13
Schlussverteilung | Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Beginn der Wirkungen der Eröffnung | 2021-10-30 |
Anmeldungsfrist | 2021-12-29 |
Text | "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2021-11-18
Unternehmen | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "COVID-19-Bedarf" |
Bekannt gemacht am 2022-01-12
Unternehmen | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 23 %ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 25.2.2022 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss; b) je 6 % binnen 12, 24 und 36 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Ende: 12.1.2025. |
Bekannt gemacht am 2022-02-16
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung | Der am 12.01.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2022-03-08
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 12.01.2025 |
Datum der letzten Aktualisierung: 19 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform