Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-06-05 |
Anmeldungsfrist |
2024-07-18 |
Bekannt gemacht am 2024-06-11
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: - Kundenbetreuung - Qualitätssicherung - Backend Development - Mobile App Development - Buchhaltung |
Bekannt gemacht am 2024-08-01
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband Pestalozzistraße 1/2, 8011 Graz 2. Kreditschutzverband von 1870 Wielandgasse 14-16, 8010 Graz 3. Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz 4. Österr. Verband Creditreform Bauteil 4, Muthgasse 36-40, 1190 Wien |
Bekannt gemacht am 2024-08-06
Text |
Bekanntgabe Schuldnervertreterin: Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH Neutorgasse 47, 8010 Graz |
Bekannt gemacht am 2024-09-12
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre (unbesicherten) Insolvenzforderungen eine Quote von 20% binnen zwei Jahren ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplans durch die Schuldnerin bezahlt. |
Bekannt gemacht am 2024-10-23
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag wird wie folgt verbessert: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, wobei eine Barquote in der Höhe von 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes durch den Insolvenzverwalter auszuschütten ist und eine weitere Quote von 5 % innerhalb eines Jahres, sowie eine weitere Quote von 5 % innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes durch die Schuldnerin bezahlt werden. |
Bekannt gemacht am 2024-10-24
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Änderung des Sanierungsplanvorschlages lautet wie folgt: 1.) Die IV Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, davon eine Barquote von 15 %, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung durch den IV und 5 % binnen 1 Jahr ab Annahme des Sanierungsplans. Pkt 2 und Pkt 3 bleiben aufrecht. 4.) wird ergänzt: Die Mitglieder des Gläubigerbeirates gebührt eine Belohnung gem § 87 a Abs 1 Z 2 IO. Im Übrigen bleibt der Sanierungsplan ON 33 aufrecht. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 1.) Die IV Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, davon eine Barquote von 15 %, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung durch den IV und 5 % binnen 1 Jahr ab Annahme des Sanierungsplans. Pkt 2 und Pkt 3 bleiben aufrecht. 4.) wird ergänzt: Die Mitglieder des Gläubigerbeirates gebührt eine Belohnung gem § 87 a Abs 1 Z 2 IO. Im Übrigen bleibt der Sanierungsplan ON 33 aufrecht. |
Bekannt gemacht am 2024-12-11
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 24.10.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2025-02-11
Text |
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 %, eine Barquote von 15 %, auszuschütten durch den IV binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, eine weitere Quote von 2,5 % innerhalb von 1 Jahr, eine weitere Quote von 2,5 % innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, bezahlt durch die Schuldnerin. |
Bekannt gemacht am 2025-03-10
Text |
Der modifizierte Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, eine Barquote von 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten durch den IV, eine weitere Quote von 5 % innerhalb eines Jahrees sowie wie eine weitere Quote von 5 % innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des sanierungsplans, bezahlt durch die Schuldnerin. |
Bekannt gemacht am 2025-03-14
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 13.03.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, eine Barquote von 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten durch den IV, eine weitere Quote von 5 % innerhalb eines Jahres sowie wie eine weitere Quote von 5 % innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, bezahlt durch die Schuldnerin. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, eine Barquote von 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten durch den IV, eine weitere Quote von 5 % innerhalb eines Jahres sowie wie eine weitere Quote von 5 % innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, bezahlt durch die Schuldnerin. |
Bekannt gemacht am 2025-04-03
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.03.2027 |
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