Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-12-04 |
Anmeldungsfrist |
2024-12-30 |
Sanierungsverwalter |
KAPELLER Gerd Dr. |
Bekannt gemacht am 2025-01-21
Text |
Das Verfahren wird als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung weitergeführt. Der Termin zur Abstimmung über den geänderten Sanierungsplan am 17.02.2025 bleibt aufrecht. Wesentlicher Inhalt des geänderten Sanierungsplans: An die Insolvenzgläubiger wird eine 20%-ige Quote der Forderungen wie folgt bezahlt: a. 7% binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, b. weitere 7% binnen 6 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, c. 6% binnen 12 Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei die Auszahlung jeweils durch die Schuldnerin erfolgt. |
Masseverwalter |
KAPELLER Gerd Dr. |
Bekannt gemacht am 2025-02-20
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: An die Insolvenzgläubiger wird eine 20%ige Quote der Forderungen wie folgt bezahlt: 7 % binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Weitere 7 % bis 17. August 2025 (nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes), weitere 6 % per 17. Februar 2026. Die Barauszahlung erfolgt jeweils durch die Schuldnerin. |
Bekannt gemacht am 2025-02-21
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 17.02.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Quote beträgt 20 %, zahlbar in drei Raten, die erste Rate mit 7 % binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere 7 % bis zum 17.08.2025 und weitere 6 % per 17. Februar 2026 mit Verfall der Raten und relativem Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung im Sinne des § 156 a IO 14 Tage nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung. |
Bekannt gemacht am 2025-03-13
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 17.02.2026 |
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