Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-12-03 |
Anmeldungsfrist |
2022-01-18 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2022-04-06
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2022-04-26
Aufhebung |
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 01.04.2027 |
Bekannt gemacht am 2021-12-07
Text |
Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2022-03-16
Text |
Die für den 22.03.2022 anberaumte Tagsatzung wird auf den 05.04.2022 , 15.30 Uhr, bei diesem Gericht, Schwurgerichtssaal, II OG, verlegt. |
|