Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2025-01-09 |
Anmeldungsfrist |
2025-02-19 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2025-03-05
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2025-05-07
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 26.05.2025 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss; b) je 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2025-05-28
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 07.05.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
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