Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-08-13 |
Anmeldungsfrist |
2024-09-16 |
Text |
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 13.08.2024 ein., |
Bekannt gemacht am 2024-09-30
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-10-21
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 21.10.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 30%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 6 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 21.10.2024 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt. b) 8% binnen 8 Monate ab Annahme c) 8% binnen 16 Monate ab Annahme und d) 8% binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2024-11-05
Text |
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 21.10.2024. Die Aufhebung ist seit 05.11.2024 rechtskräftig. |
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 20.10.2026 |
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