Name: | JUSTDO-IT CONSULTING LTD & Co KG |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Kommanditgesellschaft |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 09 Aug. 2012 (vor 13 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 382866p |
Geschäftszweig: | Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie |
Adresse: | Himberger Straße 14, 2320 Schwechat |
Postleitzahl: | 2320 |
Stadt: | Schwechat |
Bundesland: | Lower Austria |
Kontaktangaben
Website https://www.di-co.at
E-Mail office@di-co.at
Telefon +43 664 93226572
Facebook https://www.facebook.com/pages/Justdo-It-Consulting-Ltd-Co-KG/291793180917226
Website https://www.justdo-it.at
E-Mail office@justdo-it.at
Fax +43 1 707862450
Telefon +43 664 4605375
Telefon +43 1 7078624
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
LG Korneuburg | 36 S 146/22w | Konkursverfahren | 2022-11-29 | SENONER Erwin Dr. | |||||||||||||||||||||
|
Unternehmen | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text | Der Schuldnerin wird über ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eine Frist bis 15.02.2023 eingeräumt. |
Bekannt gemacht am 2023-03-03
Text | Es wird empfohlen, dass Sie sich zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen. Verhandlungsgegenstand sind darüberhinaus die Bestimmung der Entlohnung des Insolvenzverwalters, der Belohnungsansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände sowie der Gerichtsgebühr. |
Bekannt gemacht am 2023-03-17
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 6 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8 und 16 Monaten sowie 4 % binnen 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 29.03.2023 beim Insolvenzverwalter festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2023-03-29
Sanierungsplanbestätigung | Der am 15.03.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2023-04-20
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 15.03.2025 |
Masseverwalterstellvertreter | GENSBICHLER Patrick LL.M. (WU), BSc (WU) |
Beginn der Wirkungen der Eröffnung | 2023-12-13 |
Anmeldungsfrist | 2024-02-08 |
Text | Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)., Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., , Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt., |
Bekannt gemacht am 2024-02-13
Unternehmen | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2024-02-22
Insolvenzmasse | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-11-18
Text | Der Insolvenzverwalter hat einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs 2 IO vorgelegt. Demnach erhalten nur Massegläubiger nach Maßgabe des § 46 IO Befriedigung. |
Bekannt gemacht am 2025-01-17
Schlussrechnung | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2025-03-06
Aufhebung | Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
---|---|---|---|
JUSTDO-IT CONSULTING LIMITED | UnbeschränktHaftenderGesellschafter | 2021-02-18 | Keine Daten |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
---|---|---|---|
Michal Rutkowski | Kommanditist | 2012-08-09 | 1979-05-07 |
Manuel Gruber | Kommanditist | 2012-08-09 | 1980-11-24 |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
---|---|---|---|
Lizenz gültig | 14760075 | 2012-10-11 | Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik |
Lizenz gültig | 27534045 | 2015-03-13 | Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe |
Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform