Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2018-12-19 |
Anmeldungsfrist |
2019-02-12 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2018-12-21
Text |
Die Schließung des Unternehmens des Schuldners wird bewilligt. |
Bekannt gemacht am 2019-02-18
Text |
Die für den 26.02.2019, 14.00 Uhr, bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung wird wegen Terminkollision des Gerichtes auf den 26.02.2019, 15.00 Uhr, bei diesem Gericht, Saal 5, verlegt. |
Bekannt gemacht am 2019-02-21
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2019-02-27
Text |
Der Sanierungsplanantrag wurde zurückgezogen. Die für den 12.03.2019 anberaumte Nachträgliche Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung wird abberaumt. |
Bekannt gemacht am 2019-04-24
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2019-05-13
Aufhebung |
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet. Der Konkurs ist aufgehoben. |
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