Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-02-11 |
Anmeldungsfrist |
2023-03-14 |
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz)., Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen., Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 23.3.2023, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben., |
Bekannt gemacht am 2023-03-28
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-06-06
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlages: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, davon 5 % als Barquote auszuschütten binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieser Bestätigung des Sanierungsplans durch den Insolvenzverwalter. Die weiteren drei Raten zu je 5 % werden nach 12 Monaten (zweite Rate), 18 Monaten (dritte Rate) und 24 Monaten (vierte Rate) ab Annahme des Sanierungsplans zur Auszahlung durch die Schulderin fällig. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, davon 5 % als Barquote auszuschütten binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieser Bestätigung des Sanierungsplans durch den Insolvenzverwalter. Die weiteren drei Raten zu je 5 % werden nach 12 Monaten (zweite Rate), 18 Monaten (dritte Rate) und 24 Monaten (vierte Rate) ab Annahme des Sanierungsplans zur Auszahlung durch die Schulderin fällig. |
Bekannt gemacht am 2023-06-21
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 06.06.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20%, und zwar ist eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans. Die weiteren drei Raten zu je 5% werden nach 12 Monaten (zweite Rate), 18 Monaten (dritte Rate) und 24 Monaten (vierte Rate) ab Annahme des Sanierungsplans zur Auszahlung durch die Schuldnerin fällig. Das Konkursverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2023-07-12
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.06.2025 |
|