Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-02-01 |
Anmeldungsfrist |
2024-03-12 |
Bekannt gemacht am 2024-04-03
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Text |
Dem Schuldner wird für die Einbringung des Sanierungsplanes eine Frist von 14 Tagen gesetzt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-24
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordnisses für sämtliche offene Masseverbindlichkeiten bei sonstigem Versagen der Bestätigung bis spätestens 30.8.2024 beim MV zu erlegen ist, weitere Quoten von je 7,5 % binnen 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2024-08-29
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 16.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar wie folgt: Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, weitere Quoten von je 7,5 % binnen 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2024-09-25
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2026 |
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