Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-05-18 |
Anmeldungsfrist |
2024-07-24 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2024-09-19
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 5 %a binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 17.10.2024 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss; b) je 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Ende: 19.9.2026. |
Bekannt gemacht am 2024-10-21
Sanierungsplanbestätigung |
Dem am 19.09.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. |
Bekannt gemacht am 2025-02-25
Text |
Verhandlung über die Verteilung des Erlöses der verkauften Liegenschaft Grundbuch 10021 Gars am Kamp, EZ 1273 im Betrag von EUR 4.730,00 |
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