Geschäftszweig: |
Reinigungsgewerbe umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben, Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile) Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen sowie die Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffendes Raumes aus ohne Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte sowie in untergeordnetem Umfang an Flächen bzw. Gebäudeteilen, die dem Reinigungsobjekt zugehören, die Durchführung von einfachen Hausbetreuungstätigkeiten bestehend in Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, Aufzugswarttätig- keiten, Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtstreifen, Austausch von Sicherheits- elementen in laienbedienbaren Verteilerkästen, Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen samt Austausch der Filter mit einfachen Hand- griffen, Sichtkontrolle der Drucksteiganlagen, Entleeren und Wiederbefüllen von Unterflurhydranten, Sichtkontrolle der unge- hinderten Benutzbarkeit von Fluchtwegen, Ausgabe von Waschküchen- schlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müll- behältern, Bewässern der Grünflächen, Rasenmähen und Schneeräumen unter Ausschluss von Tätigkeiten die reglementierten Gewerben insbesondere denen der Elektrotechnik, Gärtner, Heizungstechnik, Lüfungs- und Klimatechnik, Gas- und Automatisierung und Schlosser vorbehalten sind |