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STADTBILD - BM PAPSCH GmbH

Firmen Daten

Name: STADTBILD - BM PAPSCH GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Gelöscht
Eintragungsdatum: 07 März 2013 (vor 12 Jahren)
Gelöscht am: 03 Apr. 2025
Firmenbuchnummer: 393527t
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Bauleistungen, Baumeisterhandwerk
Vertretungsbefugnis: Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer wird mit Beschluss der Gesellschafter geregelt.
Adresse: Herbeckstraße 52, 1180 Wien
Postleitzahl: 1180
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Historische Namen

Namen STADTBILD Bausanierung GmbH

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 3 S 125/22k Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2022-09-16 DOBNER Philipp Mag.Dr.
Masseverwalterstellvertreter MASCHKE Arno Mag.Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2022-09-17
Anmeldungsfrist 2022-10-24
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2022-11-07

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2022-12-13

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 13.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20% Quote, zahlbar wie folgt * 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des SP, * weitere je 7,5 % binnen 12,24 Monaten ab Annahme des SP.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 20 % binnen 2 Jahren, davon Barquote 5 %

Bekannt gemacht am 2023-01-02

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 13.12.2024
HG Wien 3 S 165/23v Konkursverfahren 2023-10-24 DOBNER Philipp Mag.Dr.
Masseverwalterstellvertreter MASCHKE Arno Mag.Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2023-10-25
Anmeldungsfrist 2023-11-28
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2023-10-25

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2024-12-19

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 3,826 %

Bekannt gemacht am 2025-01-08

Schlussverteilung Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

Bekannt gemacht am 2025-01-29

Schlussverteilung Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Matthias Papsch Geschäftsführer 2015-06-05 1968-07-05

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Ing. Matthias Papsch Gesellschafter 2018-06-27 1968-07-05

Datum der letzten Aktualisierung: 17 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform