Name: | ESB - Transport GmbH |
Zuständigkeitsbereich: | Österreich |
Rechtsform: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Status: | Aktiv |
Eintragungsdatum: | 10 Aug. 2013 (vor 12 Jahren) |
Firmenbuchnummer: | 400471d |
Stammkapital: | 50000 EUR |
Geschäftszweig: | Transportgewerbe |
Vertretungsbefugnis: | Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer/innen wird mit Beschluss der Gesellschafter/innen geregelt. |
Adresse: | Robert-Viertl-Straße 22, 8055 Graz |
Postleitzahl: | 8055 |
Stadt: | Graz |
Bundesland: | Styria |
Historische Namen
Namen STIL-Wohnraum ErrichtungsgmbH
Kontaktangaben
Website http://www.beton.at
E-Mail office@stil-wohnraum.at
Telefon +43 316 241540
Name des Gerichts | Aktenzeichen | Typ | Bekannt gemacht am | Masseverwalter | |||||||||||||||||||||
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LGZ Graz | 25 S 154/23v | Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung | 2023-10-19 | Kohlfürst Rechtsanwalts GmbH | |||||||||||||||||||||
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Text | Berichtigung: Besondere Prüfungs- Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung |
Bekannt gemacht am 2023-11-09
Beiordnung | Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1, 8011 Graz 2.) Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz 3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen Hans-Resel-Gasse 8 - 14, 8020 Graz 4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform 1190 Wien , Muthgasse 36-40 , Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2023-12-14
Unternehmen | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-12-28
Unternehmen | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: BETON - STRABAG |
Bekannt gemacht am 2024-01-11
Text | Die Änderung des Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: A) Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 50%ige Quote, zahlbar wie folgt: i. Eine Teilquote von 10 % als Barquote, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; ii. Eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 6 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; iii. Eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 12 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; iv. Eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 18 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; v. Eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes; vi. Die Betonwerk Strassgang Transportbeton GmbH, FN 248304d, und die E.S. Rent GmbH, FN 475642z, jeweils vertreten durch Ewald Scheucher, geboren am 12.09.197, übernehmen gemäß § 156c Abs 1 iVm Abs 3 IO die Haftung als Bürge und Zahler zur Erfüllung des Sanierungsplanes bei sonstiger unmittelbarer Zwangsvollstreckung in deren Vermögen; vii. Die Rechte der Absonderungsgläubiger und der Aussonderungsberechtigten werden vom Sanierungsplan nicht berührt (§ 149 IO); viii. Die Massegläubiger werden bei Fälligkeit voll befriedigt (§ 150 IO). B) Die Schuldnerin übergibt dem Treuhänder, RA Mag Stefan Kohlfürst, geboren am 17.03.1972, gemäß § 157i IO nachfolgende Vermögenswerte zur Verwertung: i.Alle Ansprüche gegen sämtliche potentielle Verursacher (insbesondere W & P Alpacem Zement Austria GmbH sowie W. Riedel Silo-Transport GmbH oder andere) der beiden bei der Schuldnerin im Jahr 2023 eingetretenen Betonschäden beim Bauvorhaben Messequadrant Graz sowie alle Ansprüche der ESB Transporte GmbH aus den Betonschäden gegen ihre Versicherungen; ii. Die vom Treuhänder erwirtschafteten Erlöse werden als Superquote ohne Anrechnung auf die angebotene 50%ige Sanierungsplanquote im Verhältnis 1/3 an die STRABAG AG sowie 2/3 an die sonstigen Insolvenzgläubiger ausbezahlt; iii. Die Entlohnung der Treuhänderin bestimmt sich gemäß § 157k IO; iv. Die Schuldnerin verpflichtet sich alle Erklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird; C) Die Schuldnerin übergibt dem Treuhänder RA Mag Stefan Kohlfürst,geb. 17.3.1972, gem § 157 i IO nachfolgende Vermögenswertee zur Verwertung: i.Die bereits gerichlich geltend gemachten Ansprüche über in Summe über EUR 138.717,59 (GZ 14 Cg 111/23x u 14 Cg 112/23w des LG für ZRS Graz sowie 100 C 7225/23f des BG Graz West) gegenüber der H2 Transport GmbH; ii. Die Kosten der Betreibung - soweit diese nicht von der H2 Hochbau GmbH getragen werden - übernimmt die ESB Transport GmbH; iii. Die vom Treuhänder erwirtschafteten Erlöse werden als Superquote ohne Anrechnung auf die angebotene 50% ige; Sanierungsplanquote im Verhältnis 1/3 an die STRABAB AG sowie 2/3 an die sonstigen Insolvenzgläubigr ausbezahlt iv. Die Entlohnung der Treuhänderin bestimmt sich gem § 157 k IO; v. Die Schuldnerin verpflichtet sich alle Erklärugen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird. |
Bekannt gemacht am 2024-01-31
Sanierungsplanbestätigung | Der am 11.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. 1. A) Das Stimmrecht der Raiffeisenbank Lieboch-Stainz regGenmbH zu 3/64 wird mit EUR 84.613,44 festgesetzt. B) Das Stimmrecht der Strabag AG zu 3/81 wird mit EUR 600.000,00 festgesetzt. C) Das Stimmrecht der IR2016 der C&P GmbH & Co KG zu 3/103 wird mit EUR 100.000,00 festgesetzt. 2. Der am 11.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: A) Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 50% und zwar ist eine Barquote von 10% auszuschütten durch die Insolvenzverwalterin binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 6 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 12 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 18 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes; eine weitere Teilquote von 10 % binnen längstens 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes zu zahlen. Die Betonwerk Strassgang Transportbeton GmbH, FN 248304d, und die E.S. Rent GmbH, FN 475642z, jeweils vertreten durch Ewald Scheucher, geboren am 12.09.197, übernehmen gemäß § 156c Abs 1 iVm Abs 3 IO die Haftung als Bürge und Zahler zur Erfüllung des Sanierungsplanes bei sonstiger unmittelbarer Zwangsvollstreckung in deren Vermögen. B) Die Schuldnerin übergibt dem Treuhänder, RA Mag Stefan Kohlfürst, geboren am 17.03.1972, gemäß § 157i IO nachfolgende Vermögenswerte zur Verwertung: Alle Ansprüche gegen sämtliche potentielle Verursacher (insbesondere W & P Alpacem Zement Austria GmbH sowie W. Riedel Silo-Transport GmbH oder andere) der beiden bei der Schuldnerin im Jahr 2023 eingetretenen Betonschäden beim Bauvorhaben Messequadrant Graz sowie alle Ansprüche der ESB Transporte GmbH aus den Betonschäden gegen ihre Versicherungen. Die vom Treuhänder erwirtschafteten Erlöse werden als Superquote ohne Anrechnung auf die angebotene 50%ige Sanierungsplanquote im Verhältnis 1/3 an die STRABAG AG sowie 2/3 an die sonstigen Insolvenzgläubiger ausbezahlt. C) Die Schuldnerin übergibt dem Treuhänder, RA Mag. Stefan Kohlfürst, geb. 17.3.1972, gem § 157 i IO nachfolgende Vermögenswerte zur Verwertung: Die bereits gerichtlich geltend gemachten Ansprüche über in Summe über EUR 138.717,59 (GZ 14 Cg 111/23x und 14 Cg 112/23w des LG für ZRS Graz sowie 100 C 7225/23 f des BG Graz West) gegenüber der H2 Hochbau GmbH. Die Kosten für die Betreibung - soweit diese nicht von der H2 Hochbau GmbH getragen werden - übernimmt die ESB Transport GmbH. Die vom Treuhänder erwirtschafteten Erlöse werden als Superquote ohne Anrechnung auf die angebotene 50% ige Sanierungsplanquote im Verhältnis 1/3 an die STRABAG AG sowie 2/3 an die sonstigen Insolvenzgläubiger ausbezahlt. 3. Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. Alle die freie Verfügung der Schuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben. Die Insolvenzverwalterin und die Mitglieder des Gläubigerausschusses werde ihres Amtes enthoben. Das LG für ZRS Graz als Firmenbuchgericht hat die Anmerkung des IV Verfahrens im Firmenbuch zu FN 400471d anzumerken. Die Anmerkung der IV Eröffnung ist vom BG Graz-West als Exekutionsgericht im Pfändungsprotokoll unter Angabe des Grundes der Aufhebung zu löschen. Begründung Zum Stimmrecht: A) Die zu ON 3/64 angemeldete und anerkannte Forderung der Raiffeisenbank Lieboch-Stainz regGenmbH beträgt EUR 85.129,39. Der Insolvenzverwalter und der Schuldnervertreter gaben übereinstimmend an, dass das Absonderungsrecht zu 3/64 mit EUR 515,95 bewertet wird. Es war daher von einem Stimmrecht mit EUR 84.613,44 auszugehen. B) Die Strabag AG beantragte, das Stimmrecht zu 3/81 mit EUR 2.455.327,01 festzusetzen. Nach vorläufiger Prüfung und Einvernahme der Parteien wird folgender Sachverhalt festgestellt: Die Strabag AG meldete zu ON 3/81 eine Forderung in Höhe von EUR 2.455.327,01 an und schlüsselte diese folgendermaßen auf: Rechnung Nr ZT23100009 v 31.5.2023 EUR 580.299,56 Hierauf geleistete Zahlung per 4.7.2023 (Versicherungsleistung) EUR 250.000,-- restlich aushaftend zu ZT23100009 EUR 330.299,56 Rechnung ZT23100012 v 10.7.2023 EUR 644.593,90 Rechnung ZT23100013 v 10.7.2023 EUR 436.001,14 Rechnung ZT23100018 v 29.9.2023 (Kapital) EUR 982.899,70 Rechnung ZT23100108 v 18.10.2023 EUR 4.200,00 Zinsen EUR 57.332,71 Gesamt EUR 2.455.327,01 In der Forderungsanmeldung führte die Strabag AG aus, die Schuldnerin habe für die Strabag AG beim BVH Messequadrant, Fröhlichgasse 31, 8010 Graz, Leistungen erbracht. Im Zuge der Leistungserbringung durch die Schuldnerin habe diese durch die fehlerhafte Leistungserbringung Schäden (Schadensfall "Zement", Schadensfall "Flugasche") beim Gewerk der Strabag AG verursacht, welche eine Neuherstellung der Fundamentplatte BL11, eine Neuherstellung der Decke UG3 BL7 sowie eine Neuherstellung der Decke UG2 BL4 erforderlich gemacht hätten. Die Strabag AG habe zur Schadensbehebung eine Vielzahl von Leistungen erbracht und dafür Rechnungen gelegt, wie folgt: Rechnung Nr. ZT23100009 v. 31.05.2023 EUR 580.299,56; Rechnung Nr. ZT23100012 v. 10.07.2023 EUR 644.593,90; Rechnung Nr. ZT23100013 v. 10.07.2023 EUR 436.001,14; Rechnung Nr. ZT23100018 v. 29.09.2023 EUR 992.041,19; Rechnung Nr. ZR23100108 v. 18.10.2023 EUR 4.200. In der Rechnung Nr. ZT23100018 v. 29.09.2023 seien Verzugszinsen in der Höhe von EUR 9.141,49 enthalten. Die Zinsen seien für alle Rechnungen gesammelt als Gesamtbetrag ausgewiesen, sodass bei der Rechnung ein anzumeldender Kapitalbetrag von EUR 982.899,70 verbleibe. Die Schäden am Gewerk der Strabag AG seien allenfalls teilweise von der Betriebshaftpflichtversicherung der Schuldnerin gedeckt. Die Schuldnerin habe diesbezüglich bei der DONAU Versicherung AG zu Polizze Nr. 2043182973 eine Betriebsversicherung abgeschlossen. An dieser Versicherungsleistung besteht ein Absonderungsrecht gemäß § 157 VersVG. Das von der Strabag AG geltend gemachte Absonderungsrecht nach § 157 VersVG wurde vom Insolvenzverwalter anerkannt, wobei er anführte, derzeit nicht verlässlich beurteilen zu können, in welchem Ausmaß Deckung bestehe (ON 15). Die Forderung zu 3/81 wurde vom Insolvenzverwalter in der Berichts- und Prüfungstagsatzung vom 14.12.20223 zur Gänze bestritten, zumal ein (Teil-)Anerkenntnis eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Haftpflichtversicherung der Schuldnerin darstellen könnte. Die oben angeführten fünf Rechnungen sind der Forderungsanmeldung zu ON 3/81 angeschlossen. In diesen Rechnungen ist jeweils eine Pauschale geltend gemacht worden. Der Insolvenzverwalter forderte bereits vor der Prüfungstagsatzung am 15.12.2023 die Vorlage detaillierter Rechnungen an. Bis dato erhielt der Insolvenzverwalter von der Strabag AG keine entsprechenden Unterlagen oder detaillierten Leistungsverzeichnisse, anhand derer er eine Überprüfung der Forderung hätte durchführen können. Die Versicherung bezahlte auf den ersten Schadensfall bereits EUR 250.000,00 (dies wurde bei der Forderungsanmeldung bereits berücksichtigt) und gab weitere EUR 80.000,00 frei. Von einem Mitarbeiter der Strabag AG erfuhr der Insolvenzverwalter informativ, dass noch weitere Schäden von der Versicherung abgedeckt werden könnten. Derzeit steht dies aber nicht fest. Dieser Mitarbeiter kennt das Schadensgutachten der Versicherung und hat dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass einzelne Positionen nicht enthalten seien. Betreffend den zweiten Schadensfall hat die Versicherung noch keine Erklärung dem Grunde nach abgegeben, allerdings prüft sie bereits den Schaden der Höhe nach. Der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin gehen davon aus, dass die Versicherung beim zweiten Schadensfall ähnlich wie beim ersten Schadensfall decken wird, sohin mit rund EUR 400.000,00, und dass die Strabag AG erheblich zu viel angemeldet hat, zumal sie die angeforderten Unterlagen nicht vorlegt. Beweiswürdigend ist auszuführen, dass angesichts der glaubwürdigen Aussagen des Insolvenzverwalters und des Geschäftsführers der Schuldnerin, wonach Unterlagen zur Überprüfung der Rechnungen bei der Strabag AG angefordert, aber von dieser bis dato nicht übermittelt worden seien, in Zusammenschau damit, dass auch dem Insolvenzgericht nur die angeführten pauschalierten Rechnungen vorliegen, die Aussage des Vertreters der Gläubigerin das Gericht nicht davon zu überzeugen vermochte, dass sämtliche Unterlagen zur Überprüfung dieser Rechnungen von der Strabag AG vorgelegt worden seien. Dem Gericht erscheint es ausgehend vom festgestellten Sachverhalt sachgerecht, dass die Forderung der Strabag AG wahrscheinlich mit einem nicht vom Absonderungsrecht gedeckten Betrag von EUR 600.000,00 zu Recht besteht, sodass daher von einem Stimmrecht mit EUR 600.000,00 auszugehen ist. C) Die von der IR2016 der C&P GmbH & Co KG zu ON 3/103 angemeldete und anerkannte bedingte Forderung beträgt EUR 100.000,00. Der Insolvenzverwalter und der Geschäftsführer der Schuldnerin gaben übereinstimmend an, dass der Bedingungseintritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Der Forderungsanmeldung liegt eine Räumungsverpflichtung zugrunde. Die Räumung wird von der Schuldnerin verweigert. Es war daher von einem Stimmrecht mit EUR 100.000,00 auszugehen. Zur Bestätigung des Sanierungsplans: Laut Bericht der Insolvenzverwalterin vom 30.01.2024, ON 31, liegen die Voraussetzungen für die Bestätigung des Sanierungsplans gemäß § 152a Abs 1 IO vor. Der Sanierungsplan hat die Mehrheiten nach § 147 Abs 1 IO erreicht. Außerdem stehen die der Schuldnerin gewährten Begünstigungen nicht im Widerspruch mit ihren Verhältnissen und entspricht der Sanierungsplan dem gemeinsamen Interesse der Gläubiger. Versagungsgründe sind weder aktenkundig noch geltend gemacht worden. |
Bekannt gemacht am 2024-02-19
Aufhebung | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 11.01.2026 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Alexandra Freisitzer | Geschäftsführer | 2025-03-26 | 1978-01-06 |
Name | Bezeichnung | Vertritt seit | Geburtsdatum |
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Ewald Scheucher | Gesellschafter | 2025-03-19 | 1971-09-12 |
Alexandra Freisitzer | Gesellschafter | 2025-03-19 | 1978-01-06 |
E.S. Rent GmbH | Gesellschafter | 2025-03-19 | Keine Daten |
Status | GISA-Zahl | Entstehung | Gewerbebezeichnung |
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Lizenz gültig | 27953525 | 2015-08-21 | Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern |
Lizenz gültig | 27953488 | 2015-09-03 | Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau |
Lizenz gültig | 27953662 | 2015-08-21 | Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen, soweit diese Tätigkeit nicht durch Bergbauberechtigte in betrieblichem Zusammenhang mit dem Aufsuchen oder Gewinnen erfolgt |
Lizenz gültig | 28667636 | 2016-05-04 | Erzeugung von Betonwaren |
Lizenz gültig | 31099103 | 2018-10-30 | Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind eingeschränkt auf Erdbau |
Jahr | Kennziffer des Unternehmensregisters | Ressort | Betrag | Bezeichnung |
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2022-2023 | R083C889C | BMAW - BM für Arbeit und Wirtschaft | 39.499,89 | Energiekostenzuschuss für Unternehmen |
Datum der letzten Aktualisierung: 18 Apr. 2025
Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform