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Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des freigewordenen Betrages von insgesamt EUR 526,48 eingeleitet und der seinerzeitige Masseverwalter Prof. Dr. Reckenzaun, Rechtsanwalt, wieder in sein Amt eingesetzt., Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters vom 9.3.2020, ON 27 (Quote in der Höhe von 0,31 %) wird genehmigt. Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt., |
Bekannt gemacht am 2020-06-26
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1.) Das Nachtragsverteilungsverfahren ist abgeschlossen. 2.) Der Masseverwalter wird seines Amtes enthoben. |
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