Anmeldungsfrist |
2018-04-03 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2018-02-21
Text |
Es wird festgestellt, dass das schuldnerische Unternehmen im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits geschlossen war und es zu keiner Wiedereröffnung kommt. |
Bekannt gemacht am 2018-04-09
Text |
Die Erste Gläubigerversammlung und Allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf den 08.05.2018, 14.15 Uhr, bei diesem Gericht, Saal 2, verlegt. Das Ende der Anmeldefrist ist daher der 24.04.2018. |
Bekannt gemacht am 2018-08-08
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2018-08-27
Aufhebung |
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet. Der Konkurs ist aufgehoben. |
|