Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-08-26 |
Anmeldungsfrist |
2022-10-05 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2022-09-06
Rekurs |
Gegen den Beschluss vom 25.08.2022 (ON 1) ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2022-10-18
Text |
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Schuldnerin hat die Kosten ihres Rekurses selbst zu tragen. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. |
Bekannt gemacht am 2024-03-12
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 95 % Zwischenverteilung |
Text |
Gläubiger nachrangiger Forderungen werden gemäß § 57a Abs. 2 IO aufgefordert, ihre Forderungen zum Verfahren anzumelden, weil es voraussichtlich zur teilweisen Befriedigung auch nachrangiger Forderungen kommen wird. |
Bekannt gemacht am 2025-02-19
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 100 % |
Bekannt gemacht am 2025-04-04
Text |
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters liegen die Voraussetzungen zur Aufhebung des Verfahrens gemäß § 123 b IO vor. |
Bekannt gemacht am 2025-04-09
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
|