Masseverwalterstellvertreter |
Rechtsanwältin Dr. Gabriela RICHTER |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2019-12-06 |
Anmeldungsfrist |
2020-01-14 |
Bekannt gemacht am 2020-01-03
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2020-03-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2020-05-27
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2) Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 3) Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 4) Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40 Bauteil 4 5) IEF-Service GmbH, 1150 Wien, Linke Wienzeile 244-246 |
Bekannt gemacht am 2020-06-08
Text |
Als zusätzliches Mitglied des Gläubigerausschusses wird bestellt: 6) Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19 |
Bekannt gemacht am 2020-08-18
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND ampfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. |
Bekannt gemacht am 2021-05-12
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND ampfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. |
Bekannt gemacht am 2025-03-25
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 9,79% |
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