Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-05-14 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-28 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Bekannt gemacht am 2024-07-10
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-07
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 06.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar in vier gleich hohen Teilquoten zu je 5 %, wobei die erste Teilquote binnen 14 Tagen, die zweite Teilquote binnen 8 Monaten, die dritte Teilquote binnen 16 Monaten und die vierte Teilquote binnen 24 Monaten zur Zahlung fällig sind, je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. |
Bekannt gemacht am 2024-08-26
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.08.2026 |
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