Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-06-16 |
Anmeldungsfrist |
2022-08-25 |
Bekannt gemacht am 2022-09-09
Text |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-01-23
Text |
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 19.01.2023 angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 40 %-ige Quote, zahlbar in 3 Teilbeträgen wie folgt: 25 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mt der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 19.01.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 40 %-ige Quote, zahlbar in 3 Teilbeträgen wie folgt: 25 % binnen 14 Tagen 7,5 % binnen 12 Monaten und weitere 7,5 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt. |
Bekannt gemacht am 2023-02-10
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 19.01.2025 |
|