Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-04-06 |
Anmeldungsfrist |
2022-05-02 |
Bekannt gemacht am 2022-05-04
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2022-05-30
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Text |
Der Sanierungsplanantrag der Schuldnerin wird nunmehr in Punkt 8. 1.) des Antrages vom 04.04.2022 ergänzt wie folgt: "Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar in Raten, davon eine erste Rate von 6 % bis längstens 30.09.2022 auszuschütten durch den Masseverwalter, sowie eine weitere Rate von 7 % bis längstens 30.06.2023 und eine letzte Rate von 7% bis längstens zum 31.03.2024." |
Bekannt gemacht am 2022-06-13
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 13.06.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Quote beträgt 20 %, zahlbar in drei Raten, die erste Rate von 6 % bis 30.09.2022, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, auszuzahlen durch den Insolvenzverwalter, die zweite Rate von 7 % bis zum 30.06.2023 und die letzte Rate von 7 % bis zum 31.03.2024, mit Verfall der Raten und relativem Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung im Sinne des § 156 a IO, 14 Tage nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung. |
Bekannt gemacht am 2022-07-04
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 31.03.2024 |
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