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Die Meinungsmacher GmbH

Firmen Daten

Name: Die Meinungsmacher GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 21 Juni 2014 (vor 11 Jahren)
Firmenbuchnummer: 417744f
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Ausübung eines Medienunternehmens
Adresse: Neuer Markt 9/3 Mezzanin, 1010 Wien
Postleitzahl: 1010
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 38 S 28/24f Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2024-01-31 RIEL Stephan Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2024-02-01
Anmeldungsfrist 2024-04-03
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2024-04-17

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.

Bekannt gemacht am 2024-05-07

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 07.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 10% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes b) je 10% binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Ende: 07.05.2026

Bekannt gemacht am 2024-05-23

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 07.05.2026

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Jürgen Peindl Geschäftsführer 2014-06-21 1976-03-27

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Jürgen Peindl Gesellschafter 2022-10-07 1976-03-27

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 27378069 2014-11-01 Filmproduktion
Lizenz gültig 27378113 2014-11-01 Werbeagentur

Wirtschaftliche Unterstützung

Jahr Kennziffer des Unternehmensregisters Ressort Betrag Bezeichnung
2021 R089H5080 BMF - BM für Finanzen 28.332,32 Covid-19 Wirtschaftshilfe
2022 R089H5080 BMF - BM für Finanzen 73.463,16 Covid-19 Wirtschaftshilfe

Datum der letzten Aktualisierung: 18 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform