Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-02-21 |
Anmeldungsfrist |
2024-03-26 |
Text |
Sanierungsplanvorschlag:, Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplans., |
Bekannt gemacht am 2024-04-09
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-05-07
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Sanierungsplanvorschlages: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, davon eine Barquote von 10 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung und 2 weiteren Quoten zu je 5 % binnen 1 bzw. 2 Jahre ab Annahme des Sanierungsplans. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, davon eine Barquote von 10 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung und 2 weiteren Quoten zu je 5 % binnen 1 bzw. 2 Jahre ab Annahme des Sanierungsplans. |
Bekannt gemacht am 2024-06-07
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 07.05.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Sein wesentlicher Inhalt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20%, und zwar ist eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, sowie sind die weiteren zwei Quoten zu je 5% binnen eines bzw 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans zu bezahlen. Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben. |
Bekannt gemacht am 2024-06-24
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 07.05.2026 |
Bekannt gemacht am 2024-06-25
Text |
Irrtümlicherweise wurde im Sanierungsplanbestätigungsbeschlussder angenommene Sanierungsplan falsch festgehalten.Richtig lautet er wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, davon eine Barquote von 10 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung und 2 weiteren Quoten zu je 5 % binnen 1 bzw. 2 Jahre ab Annahme des Sanierungsplans. |
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