Text |
Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des freigewordenen Betrages von insgesamt EUR 4.769,-- eingeleitet und der seinerzeitige Insolvenzverwalter Dr. Gernot Prattes wieder in sein Amt eingesetzt., , Der Nachtragsverteilungsentwurf des Insolvenzverwalters vom 12.12.2023 (Quote in der Höhe von 0,218167%) wird genehmigt. Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt., , Mit Nachweis der Verteilung gilt der Insolvenzverwalter wieder seines Amtes enthoben., |
|