Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-01-11 |
Anmeldungsfrist |
2022-02-25 |
Text |
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet., |
Bekannt gemacht am 2022-01-13
Text |
Die Tagsatzung vom 11.03.2022, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 08.03.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. Die Tagsatzung vom 08.04.2022, 08.30 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 05.04.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-01-14
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2022-04-08
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 08.04.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar in 3 Raten (1. Rate in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen, die 2. Rate in Höhe von 5 % binnen 18 Monaten und die 3. Rate in Höhe von 5 % binnen 24 Monaten) je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Bestätigung. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar in 3 Raten (1. Rate in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen, die 2. Rate in Höhe von 5 % binnen 18 Monaten und die 3. Rate in Höhe von 5 % binnen 24 Monaten) je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Bestätigung. |
Bekannt gemacht am 2022-05-02
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 08.04.2024 |
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