Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-03-04 |
Anmeldungsfrist |
2021-04-20 |
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich., Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND ampfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen., |
Bekannt gemacht am 2021-03-16
Rekurs |
Gegen den Eröffnungsbeschluss vom 03.03.2021 ist ein Rekurs eingelangt. |
Bekannt gemacht am 2021-04-12
Text |
Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben. |
Bekannt gemacht am 2021-05-04
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2021-06-21
Text |
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden, sondern dezentral per verschlüsselter Videokonferenz abgehalten werden. Jeder Verfahrensbeteiligte, der zur Teilnahme an dieser nichtöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist, wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Die Gläubiger werden aufgefordert, bei der Forderungsanmeldung eine E-Mailadresse anzugeben. Gläubiger, die dies unterlassen, werden keinen Link für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten und daher an der Tagsatzung nicht teilnehmen können. Es wird im Hinblick auf die derzeitige Sondersituation DRINGEND ampfohlen, dass sich die Gläubiger zur gesicherten Teilnahme an der Tagsatzung von einem Gläubigerschutzverband (KSV, AKV, ÖVC, ISA) oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. |
Bekannt gemacht am 2021-07-27
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 30.9.2021 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 5 % binnen Jahr, 5% binnen 2 Jahren und 5% binnen 3 Jahren. Die Nachfrist beträgt 14 Tage. Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder betreffend der Geltendmachung der Anfechtungsansprüche gegen Andrea Winkler bestellt. |
Bekannt gemacht am 2021-09-30
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 27.07.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 152b Abs. 2 IO). |
Bekannt gemacht am 2021-10-04
Text |
Berichtigung des am 27.07.2021 angenommenen Sanierungsplans: wird dahingehend berichtigt, dass er anstelle von "5% binnen Jahr" zu lauten wie folgt: "5% binnen einem Jahr" |
Bekannt gemacht am 2021-10-22
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 27.07.2024 |
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