Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2025-02-12 |
Anmeldungsfrist |
2025-04-02 |
Text |
Die Konkursgläubiger erhalten 20% ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages, nicht jedoch vor Rechtskraft der Konkursaufhebung (Bestätigung des Sanierungsplanes)., |
Bekannt gemacht am 2025-02-26
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: AKV KSV ÖVC ISA |
Bekannt gemacht am 2025-04-16
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2025-05-14
Text |
Konkretisierung des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % bar, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % in zwei Raten, und zwar die erste Rate von 5 % ein Jahr nach Annahme des Sanierungsplanes, mit Terminsverlust bei Nichtbezahlung einer Rate und Wiederaufleben; beides nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist. |
Bekannt gemacht am 2025-05-22
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung wird festgestellt. |
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 21.05.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % bar, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % in zwei Raten, und zwar die erste Rate von 5 % ein Jahr nach Annahme des Sanierungsplanes, mit Terminsverlust bei Nichtbezahlung einer Rate und Wiederaufleben; beides nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist. |
Bekannt gemacht am 2025-06-05
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 21.05.2027 |
Bekannt gemacht am 2025-06-23
Text |
KORREKTUR |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, und zwar 5 % bar, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die restlichen 15 % in zwei Raten, und zwar die erste Rate von 5 % ein Jahr nach Annahme des Sanierungsplanes, die zweite Rate von 10 % zwei Jahre nach Annahme des Sanierungsplanes, mit Terminsverlust bei Nichtbezahlung einer Rate und Wiederaufleben; beides nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist. |
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