Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-07-04 |
Anmeldungsfrist |
2023-08-21 |
Text |
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO), |
Bekannt gemacht am 2023-07-05
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2023-07-27
Text |
Die Schuldnerin hat eine weitere Betriebsstätte in 1020 Wien, Wolfgang-Schmälzl-Gasse 16, Top 7. |
Bekannt gemacht am 2024-11-05
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Text |
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 21.08.2023 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. |
Bekannt gemacht am 2024-11-25
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. |
Bekannt gemacht am 2025-02-12
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text |
Die ausgeschüttete Quote beträgt 5,212206%. |
Bekannt gemacht am 2025-03-03
Text |
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 12.02.2025. Die Aufhebung ist seit 27.02.2025 rechtskräftig. |
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