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PBD Parkett BodenDesign e.U.

Firmen Daten

Name: PBD Parkett BodenDesign e.U.
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Einzelunternehmer
Status: Gelöscht
Gelöscht am: 29 Feb. 2020
Firmenbuchnummer: 449346d
Adresse: Hirschstettner Straße 19, 1220, Wien
Postleitzahl: 1220
Stadt: Vienna
Bundesland: Vienna

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
HG Wien 6 S 96/18m Konkursverfahren 2018-07-05 Mag. Martin HONEMANN Rechtsanwalt
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2018-07-06
Anmeldungsfrist 2018-08-21
Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden., Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen., Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO)., Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).", , "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.", , "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.", , "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.",

Bekannt gemacht am 2018-07-31

Unternehmen Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Bekannt gemacht am 2018-09-03

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Bekannt gemacht am 2019-09-24

Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 55% Quote, zahlbar wie folgt: 5% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, 10 weitere Quoten zu je 5% binnen 6, 12, 18, 24, 30, 36, 42, 48, 54 und 60 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.

Bekannt gemacht am 2019-10-24

Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung Der am 24.09.2019 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.

Bekannt gemacht am 2019-11-18

Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 23.09.2024

Bekannt gemacht am 2020-07-15

Text Beschluss Der Schuldner brachte einen Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten um 9 Monate gemäß § 11 2.COVID-19- JuBG ein. Die Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners habe sich aufgrund von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen wurden geändert, sodass er fällige Verbindlichkeiten des Zahlungsplans nicht erfüllen könne. Wesentlicher Inhalt: Er befand sich bei seinem aktuellen Dienstgeber SALESIANER MIETTEX GmbH vom 01.04. bis 30.06.2020 in Kurzarbeit und musste entsprechende Lohneinbußen in Kauf nehmen. Der Nettoauszahlungsbetrag für April 2020 geht mit EUR 1.599,02 aus der beiligenden Lohn-/Gehaltsabrechnung hervor. Die Gläubiger werden zur Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert. Im Fall der Nichtäußerung ist Zustimmung anzunehmen.

Bekannt gemacht am 2020-09-14

Text Der Antrag des Schuldners vom 6.7.2020 auf Stundung der Zahlungsplanraten wird zurückgewiesen.

Datum der letzten Aktualisierung: 07 Juni 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform