Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2025-01-18 |
Anmeldungsfrist |
2025-02-24 |
Text |
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 18.01.2025 ein., |
Bekannt gemacht am 2025-01-29
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Teilbetriebe Burgenland, Niederösterreich und Steiermark Süd |
Bekannt gemacht am 2025-03-10
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2025-04-07
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 15.05.2025 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. b) 7,5% binnen 12 Monate ab Annahme und c) 7,5% binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. |
Bekannt gemacht am 2025-05-07
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 07.04.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2025-05-22
Text |
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 07.05.2025. Die Aufhebung ist seit 22.05.2025 rechtskräftig. |
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.04.2027 |
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