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Tregti-Bau Gashi GmbH

Firmen Daten

Name: Tregti-Bau Gashi GmbH
Zuständigkeitsbereich: Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status: Aktiv
Eintragungsdatum: 29 Juni 2016 (vor 9 Jahren)
Firmenbuchnummer: 454327d
Stammkapital: 35000 EUR
Geschäftszweig: Baugewerbe
Vertretungsbefugnis: Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Abweichende Vertretungsregelungen durch Gesellschafterbeschluss sind zulässig.
Adresse: Badstraße 64, 7202 Bad Sauerbrunn
Postleitzahl: 7202
Stadt: Bad Sauerbrunn
Bundesland: Burgenland

Konkursfälle

Name des Gerichts Aktenzeichen Typ Bekannt gemacht am Masseverwalter
LG Eisenstadt 26 S 44/21d Konkursverfahren 2021-10-14 SUPPER Christian Dr.
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2021-10-15
Anmeldungsfrist 2021-11-29
Text ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.,

Bekannt gemacht am 2021-11-16

Text Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 13.12.2021 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 13.12.2021 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 13.12.2021 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 13.12.2021 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 13.12.2021 zugestellt.

Bekannt gemacht am 2021-12-13

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text Der Schuldnerin wurde eine 14tägige Frist zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eingeräumt. Währenddessen darf das Unternehmen nicht verwertet werden.

Bekannt gemacht am 2022-01-05

Text Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

Bekannt gemacht am 2022-01-31

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 10 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 28.02.2022 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. b) 4 % binnen 8 Monate ab Annahme c) 3 % binnen 16 Monate ab Annahme und d) 3 % binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Bekannt gemacht am 2022-02-02

Sanierungsplanbestätigung Der am 31.01.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.

Bekannt gemacht am 2022-02-17

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 02.02.2022. Die Aufhebung ist seit 17.02.2022 rechtskräftig.
Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 30.01.2024
LG Eisenstadt 26 S 87/23f Konkursverfahren 2023-10-10 Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Beginn der Wirkungen der Eröffnung 2023-10-11
Anmeldungsfrist 2023-12-04
Text Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO),

Bekannt gemacht am 2023-10-24

Text Die Schuldnervertretung hat Stangl & Ferstl Rechtsanwaltspartnerschaft in 2700 Wiener Neustadt, Allerheiligenplatz 10, übernommen.
Rekurs Gegen die Konkurseröffnung ist ein Rekurs eingelangt. Rekurswerber: die Schuldnerin.

Bekannt gemacht am 2023-12-18

Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 04.12.2023 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.

Bekannt gemacht am 2023-12-19

Text Das Oberlandesgericht Wien hat zu 6 R 338/23d dem Rekurs der Schuldnerin keine Folge gegeben.

Bekannt gemacht am 2024-01-29

Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 50%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 30 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 12.02.2024 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt und b) 10% binnen 12 Monate ab Annahme c) 10% binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. Absolutes Wiederaufleben wurde vereinbart.

Bekannt gemacht am 2024-02-08

Sanierungsplanbestätigung Der am 29.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.

Bekannt gemacht am 2024-02-23

Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 08.02.2024. Die Aufhebung ist seit 23.02.2024 rechtskräftig.
Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 28.01.2026

Geschäftsführer

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Gjemajl Gashi Geschäftsführer 2016-06-29 1969-02-23

Gesellschafter

Name Bezeichnung Vertritt seit Geburtsdatum
Gjemajl Gashi Gesellschafter 2016-06-29 1969-02-23

Lizenzen

Status GISA-Zahl Entstehung Gewerbebezeichnung
Lizenz gültig 28821168 2016-07-08 Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten

Datum der letzten Aktualisierung: 18 Apr. 2025

Quellen: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform