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Das Nachtragsverteilungsverfahren über den für die Masse freigewordenen Betrag in Höhe von EUR 725,37 wird gemäß § 138 IO eingeleitet., Mit der nachträglichen Verteilung des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Masse freigewordenen Betrages wird der frühere Insolvenzverwalter Mag. Dr. Heinz Kassmannhuber, Rechtsanwalt in Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr, beauftragt., Der vom früheren Insolvenzverwalter am 16.05.2025 vorgelegte Nachtrags-verteilungsentwurf, 14 S 35/17w - 44, wird gemäß § 138 IO genehmigt. An die Insolvenzgläubiger wird eine weitere Quote von 0,012 % verteilt., |
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