Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-08-04 |
Anmeldungsfrist |
2021-09-15 |
Text |
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO, Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen., Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage., Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.", |
Bekannt gemacht am 2021-08-05
Unternehmen |
Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Bekannt gemacht am 2023-05-09
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 46,064835 % |
Bekannt gemacht am 2023-05-10
Text |
Korrektur Verteilungsquote - nunmehr: 38,768117 % |
Bekannt gemacht am 2023-05-25
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Quotenkorrektur auf 38,540095 % (wegen zusätzlicher Masseforderung) |
Bekannt gemacht am 2023-06-09
Text |
Die Genehmigung der Schlussrechnung und des Verteilungsentwurfes sind rechtskräftig. |
Bekannt gemacht am 2023-08-10
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
Text |
Die Eintragung vom 8.8.2023 - Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig - ist rechtsirrig erfolgt und daher gegenstandslos, da der Aufhebungsbeschluss vom 24.7.2023 nicht veröffentlicht wurde. |
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