Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-03-29 |
Anmeldungsfrist |
2024-05-22 |
Text |
Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO)., |
Bekannt gemacht am 2024-06-05
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-24
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von 23% zahlbar wie folgt: eine Barquote von 7%, welche samt dem Erfordernis für die Bezahlung der offenen Masseforderungen bis 31.07.2024 bei der IV zu erlegen ist. 4% bis längstens 6 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes, 4% bis längstens 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes, 4% bis längstens 18 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes 4% bis längstens 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Als Nachfrist werden 14 Tage vereinbart. |
Bekannt gemacht am 2024-07-31
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 24.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Bekannt gemacht am 2024-08-28
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 23.07.2026 |
|