Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-03-23 |
Anmeldungsfrist |
2023-04-24 |
Bekannt gemacht am 2023-05-22
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2023-07-18
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § 122 IO. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, in 8 gleichen quartalsmäßigen Raten, wobei die erste Rate am 17.10.2023 und die letzte Rate am 17.07.2023 zur Zahlung fällig ist. Die bisherige Insolvenzverwalterin Mag. Bettina Presl, Rechtsanwälting in 6263 Fügen, Franziskusweg 10, wird zur Treuhänderin zur Überwachung des Sanierungsplanes bestellt. Die Schuldnerin modifiziert ihren Sanierungsplanantrag wie folgt: Das Erfordernis für die restlichen Massekosten ist binnen 30 Tagen auf dem Massekonto sicher zu stelle, dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes. Weiters wird die bisherige Insolvenzverwalterin zur Treuhänderin mit beschränkter Vermögensübergabe bestellt und ihr iSd § 157g ff IO folgende ANsprüche zur weiteren Betreibung übertragen: Anspruch aus dem Verrechnungskonto des geschäftsführenden Gesellschafters Franz Schurtl, geb. 21.01.1976 Ein allfälliges Realisat wird nacht Abzug der Kosten der betreibenden Treuhänderin sofort als Superquote ohne Anrechnung die Sanierungsplanquote an die Gläubiger ausbezahlt. |
Bekannt gemacht am 2023-07-25
Text |
Der wesentliche Inhalt des Sanierungsplanes wird wie folgt berichtigt: |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, in 8 gleichen quartalsmäßigen Raten, wobei die erste Rate am 17.10.2023 und die letzte Rate am 17.07.2025 zur Zahlung fällig ist. Die bisherige Insolvenzverwalterin Mag. Bettina Presl, Rechtsanwälting in 6263 Fügen, Franziskusweg 10, wird zur Treuhänderin zur Überwachung des Sanierungsplanes bestellt. Die Schuldnerin modifiziert ihren Sanierungsplanantrag wie folgt: Das Erfordernis für die restlichen Massekosten ist binnen 30 Tagen auf dem Massekonto sicher zu stelle, dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes. Weiters wird die bisherige Insolvenzverwalterin zur Treuhänderin mit beschränkter Vermögensübergabe bestellt und ihr iSd § 157g ff IO folgende ANsprüche zur weiteren Betreibung übertragen: Anspruch aus dem Verrechnungskonto des geschäftsführenden Gesellschafters Franz Schurtl, geb. 21.01.1976 Ein allfälliges Realisat wird nacht Abzug der Kosten der betreibenden Treuhänderin sofort als Superquote ohne Anrechnung die Sanierungsplanquote an die Gläubiger ausbezahlt. |
Bekannt gemacht am 2023-08-14
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 17.07.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, in 8 gleichen quartalsmäßigen Raten, wobei die erste Rate am 17.10.2023 und die letzte Rate am 17.07.2023 zur Zahlung fällig ist. Die bisherige Insolvenzverwalterin Mag. Bettina Presl, Rechtsanwälting in 6263 Fügen, Franziskusweg 10, wird zur Treuhänderin zur Überwachung des Sanierungsplanes bestellt. Die Schuldnerin modifiziert ihren Sanierungsplanantrag wie folgt: Das Erfordernis für die restlichen Massekosten ist binnen 30 Tagen auf dem Massekonto sicher zu stelle, dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes. Weiters wird die bisherige Insolvenzverwalterin zur Treuhänderin mit beschränkter Vermögensübergabe bestellt und ihr iSd § 157g ff IO folgende ANsprüche zur weiteren Betreibung übertragen: Anspruch aus dem Verrechnungskonto des geschäftsführenden Gesellschafters Franz Schurtl, geb. 21.01.1976 Ein allfälliges Realisat wird nacht Abzug der Kosten der betreibenden Treuhänderin sofort als Superquote ohne Anrechnung die Sanierungsplanquote an die Gläubiger ausbezahlt. |
Bekannt gemacht am 2023-09-04
Text |
Der wesentliche Inhalt wird wie folgt berichtigt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, in 8 gleichen quartalsmäßigen Raten, wobei die erste Rate am 17.10.2023 und die letzte Rate am 17.07.2025 zur Zahlung fällig ist. Die bisherige Insolvenzverwalterin Mag. Bettina Presl, Rechtsanwälting in 6263 Fügen, Franziskusweg 10, wird zur Treuhänderin zur Überwachung des Sanierungsplanes bestellt. Die Schuldnerin modifiziert ihren Sanierungsplanantrag wie folgt: Das Erfordernis für die restlichen Massekosten ist binnen 30 Tagen auf dem Massekonto sicher zu stelle, dies bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplanes. Weiters wird die bisherige Insolvenzverwalterin zur Treuhänderin mit beschränkter Vermögensübergabe bestellt und ihr iSd § 157g ff IO folgende ANsprüche zur weiteren Betreibung übertragen: Anspruch aus dem Verrechnungskonto des geschäftsführenden Gesellschafters Franz Schurtl, geb. 21.01.1976 Ein allfälliges Realisat wird nacht Abzug der Kosten der betreibenden Treuhänderin sofort als Superquote ohne Anrechnung die Sanierungsplanquote an die Gläubiger ausbezahlt. |
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 17.07.2025 Rechtskräftig seit 28.08.2023. |
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