Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2021-12-03 |
Anmeldungsfrist |
2022-01-13 |
Text |
Wichtiger Hinweis:, Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten:, Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet., Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten., Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis., |
Bekannt gemacht am 2022-01-05
Text |
Die Tagsatzung vom 24.2.2022 wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 20.2.2022 , 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-01-27
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-02-22
Text |
Der verbesserte Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Gesamtquote von 20 %, und zwar eine Barquote von 2,5 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes, eine Teilquote von 2,5 % binnen 6 Monaten sowie weitere zwei gleichteilige Teilquoten von je 7,5 %, 12 Monate bzw. 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2022-02-24
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Gesamtquote von 20 %, und zwar eine Barquote von 2,5 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes, eine Teilquote von 2,5 % binnen 6 Monaten sowie weitere zwei gleichteilige Teilquoten von je 7,5 %, 12 Monate bzw. 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2022-03-15
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 24.02.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Gesamtquote von 20 %, und zwar eine Barquote von 2,5 %, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes, eine Teilquote von 2,5 % binnen 6 Monaten sowie weitere zwei gleichteilige Teilquoten von je 7,5 %, 12 Monate bzw. 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes. |
Bekannt gemacht am 2022-04-13
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 24.02.2024 |
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Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-05-13 |
Anmeldungsfrist |
2022-06-07 |
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz)., Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen., Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 15.6.2022, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben., |
Bekannt gemacht am 2022-05-13
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Text |
Die für 21.06.2022 anberaumte Tagsatzung findet nur als Prüfungstagsatzung (nicht als Berichtstagsatzung) statt. |
Bekannt gemacht am 2023-07-26
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2 2.) Kreditschutzverband von 1870, 8010 Graz, Wielandgasse 14-16 3.) Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14 4.) Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2023-10-25
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit circa 0,99% ihrer Forderungen bedient werden. |
Bekannt gemacht am 2023-11-21
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. mit Beisatz: nunmehrige Quote: 0,94 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-01-08
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. |
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