Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2024-04-24 |
Anmeldungsfrist |
2024-06-20 |
Sanierungsverwalter |
Müller Eva Maria Dr. |
Bekannt gemacht am 2024-04-24
Text |
Die allgemeine Prüfungstagsatzung, die Sanierungsplantagsatzung und die Rechnungslegungstagsatzung am 4. Juli 2024 findet statt. |
Bekannt gemacht am 2024-05-08
Unternehmen |
Das Unternehmen wird fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2024-05-15
Unternehmen |
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "Bauleitung" |
Bekannt gemacht am 2024-07-01
Text |
Die auf den 4. Juli 2024 anberaumte Sanierungsplantagsatzung und die Schlußrechnungstragsatzung werden abberaumt. Die allgemeine Prüfungstagsatzung am 4. Juli 2024 findet statt. |
Bekannt gemacht am 2024-07-09
Text |
1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans. Sofern durch die Verwertung des übergebenen Vermögens (vgl Zi 3) nach Abdeckung der Quote von 30% eine Treuhandmasse verbleibt, so ist diese darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote an die Insolvenzgläubiger auszubezahlen. 2. Sämtliche Masseforderungen werden bei Fälligkeit vollständig befriedigt. 3. Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur Erfüllung des Sanierungsplans (Verwaltung und Verwertung des wesentlichen Vermögens der Schuldnerin, nämlich der unten angeführten übertragenen Vermögenswerte) gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch einen Treuhänder. Zur Treuhänderin wird RA Dr. Eva Müller bestellt (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwaltung und Verwertung iSd §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: a. Die Schuldnerin überträgt der Treuhänderin iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwaltung und Verwertung bzw Befriedigung der Gläubiger: i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO, insbesondere im Hinblick auf - das in EZ 1396, KG 92102 zu C-LNR 5 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.495.000,00 gegenüber der Sparkasse der Stadt Feldkirch - das in EZ 307, KG 92110 Götzis zu C-LNR 7 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.800.000,00 gegenüber der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen - das in EZ 2227, KG 92110 Götzis zu C-LNR 4 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.800.000,00 gegenüber der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen - das in EZ 2093, KG 92117 Rankweil zu C-LNR 6 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 667.500,00 sowie das zu C-LNR 7 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 77.500,00 gegenüber der Raiffeisenbank Vorderland eGen ii. das gesamte Liegenschaftsvermögen der Schuldnerin, bestehend aus - EZ 1396, KG 92102 Altenstadt - EZ 18340, KG 92001 Dornbirn (Baurecht an EZ 18339) - 24/756 Miteigentumsanteile zu B-LNR 13 in EZ 1776, KG 92102 Altenstadt - EZ 307, KG 92110 Götzis (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) - EZ 2227, KG 92110 Götzis (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) - EZ 2093, KG 92117 Rankweil (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) iii. sämtliche Beteiligungen an den nachfolgend aufgelisteten Tochtergesellschaften mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche: - HS56-Immobilien GmbH, FN 538109m - MANUFAKT Immobilien GmbH, FN 570717s - BHS 17 Immobilien GmbH, FN 606123h iv. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); v. sämtliche sonstigen Forderungen; vi. sämtliche Ansprüche gegen Versicherungen; vii. alle sonstigen materiellen und immateriellen, bilanziellen und außerbilanziellen Rechte und Vermögenswerte der Schuldnerin, egal ob bekannt oder unbekannt. b. Verteilungen / Befriedigungsrecht der Gläubiger: Die Befriedigung aus der Treuhandmasse hat in folgender Rangfolge zu erfolgen: 1. Rang: Befriedigung allfälliger offener, fälliger Masseforderungen aus dem Sanierungsverfahren sowie der Verbindlichkeiten, die aus Rechtshandlungen der Schuldnerin und/oder der Treuhänderin nach Insolvenzaufhebung resultieren (Überwachungsforderungen); 2. Rang: Verteilung an die Insolvenzgläubiger in Anrechnung auf die 30%ige Sanierungsplanquote und darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote (§ 134 IO ist sinngemäß anzuwenden); 3. Rang: Nachranggläubiger iSd § 57a IO. c. Überwachungs- und Verwertungsbefugnisse: Die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin beschränkt sich bis zu einem allfälligen Widerruf der Rückermächtigung i. auf die Geltendmachung und Betreibung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 27ff IO wie unter 3. a. i. angeführt; ii. das gesamte Liegenschaftsvermögen der Schuldnerin wie unter 3. a. ii. angeführt; iii. sämtliche Beteiligungen mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche wie unter 3. a. iii. angeführt. Die Schuldnerin wird von der Treuhänderin iSd § 157g Abs 3 2. HS IO widerrufbar dazu ermächtigt, das darüberhinausgehende Vermögen zu verwalten und zu verwerten. Sollte dies zur Erfüllung des Sanierungsplans erforderlich sein, steht es der Treuhänderin frei, Sicherungsmaßnahmen nach § 157a IO zu beantragen. |
Bekannt gemacht am 2024-07-11
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans. Sofern durch die Verwertung des übergebenen Vermögens (vgl Zi 3) nach Abdeckung der Quote von 30% eine Treuhandmasse verbleibt, so ist diese darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote an die Insolvenzgläubiger auszubezahlen. 2. Sämtliche Masseforderungen werden bei Fälligkeit vollständig befriedigt. 3. Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur Erfüllung des Sanierungsplans (Verwaltung und Verwertung des wesentlichen Vermögens der Schuldnerin, nämlich der unten angeführten übertragenen Vermögenswerte) gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch einen Treuhänder. Zur Treuhänderin wird RA Dr. Eva Müller bestellt (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwaltung und Verwertung iSd §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: a. Die Schuldnerin überträgt der Treuhänderin iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwaltung und Verwertung bzw Befriedigung der Gläubiger: i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO, insbesondere im Hinblick auf - das in EZ 1396, KG 92102 zu C-LNR 5 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.495.000,00 gegenüber der Sparkasse der Stadt Feldkirch - das in EZ 307, KG 92110 Götzis zu C-LNR 7 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.800.000,00 gegenüber der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen - das in EZ 2227, KG 92110 Götzis zu C-LNR 4 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.800.000,00 gegenüber der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen - das in EZ 2093, KG 92117 Rankweil zu C-LNR 6 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 667.500,00 sowie das zu C-LNR 7 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 77.500,00 gegenüber der Raiffeisenbank Vorderland eGen ii. das gesamte Liegenschaftsvermögen der Schuldnerin, bestehend aus - EZ 1396, KG 92102 Altenstadt - EZ 18340, KG 92001 Dornbirn (Baurecht an EZ 18339) - 24/756 Miteigentumsanteile zu B-LNR 13 in EZ 1776, KG 92102 Altenstadt - EZ 307, KG 92110 Götzis (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) - EZ 2227, KG 92110 Götzis (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) - EZ 2093, KG 92117 Rankweil (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) iii. sämtliche Beteiligungen an den nachfolgend aufgelisteten Tochtergesellschaften mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche: - HS56-Immobilien GmbH, FN 538109m - MANUFAKT Immobilien GmbH, FN 570717s - BHS 17 Immobilien GmbH, FN 606123h iv. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); v. sämtliche sonstigen Forderungen; vi. sämtliche Ansprüche gegen Versicherungen; vii. alle sonstigen materiellen und immateriellen, bilanziellen und außerbilanziellen Rechte und Vermögenswerte der Schuldnerin, egal ob bekannt oder unbekannt. b. Verteilungen / Befriedigungsrecht der Gläubiger: Die Befriedigung aus der Treuhandmasse hat in folgender Rangfolge zu erfolgen: 1. Rang: Befriedigung allfälliger offener, fälliger Masseforderungen aus dem Sanierungsverfahren sowie der Verbindlichkeiten, die aus Rechtshandlungen der Schuldnerin und/oder der Treuhänderin nach Insolvenzaufhebung resultieren (Überwachungsforderungen); 2. Rang: Verteilung an die Insolvenzgläubiger in Anrechnung auf die 30%ige Sanierungsplanquote und darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote (§ 134 IO ist sinngemäß anzuwenden); 3. Rang: Nachranggläubiger iSd § 57a IO. c. Überwachungs- und Verwertungsbefugnisse: Die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin beschränkt sich bis zu einem allfälligen Widerruf der Rückermächtigung, welche ausschließlich durch die Treuhänderin vorgenommen werden kann. i. auf die Geltendmachung und Betreibung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 27ff IO wie unter 3. a. i. angeführt; ii. das gesamte Liegenschaftsvermögen der Schuldnerin wie unter 3. a. ii. angeführt; iii. sämtliche Beteiligungen mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche wie unter 3. a. iii. angeführt. Die Schuldnerin wird von der Treuhänderin iSd § 157g Abs 3 2. HS IO widerrufbar dazu ermächtigt, das darüberhinausgehende Vermögen zu verwalten und zu verwerten. Sollte dies zur Erfüllung des Sanierungsplans erforderlich sein, steht es der Treuhänderin frei, Sicherungsmaßnahmen nach § 157a IO zu beantragen. 10. Die Verwaltung- und Verwertung des übergebenen Vermögens der Schuldnerin ist im Grundbuch bei den Liegenschaften der Schuldnerin sowie im Firmenbuch iS der §§ 157 Abs 2 Satz 2 iVm 77f IO anzumerken. 11. Sollte die Verwertung des an die Träuhänderin übergebenen Vermögens binnen zwei Jahren nicht möglich sein und seitens der Treuhänderin ein Antrag oder mehrere Anträge auf Erstreckung iS des § 157i Abs 2 IO gestellt werden, so erteilt die Schuldnerin hiermit bereits vorab die vorbehaltlose und uneingeschränkte Zustimmung zur Fristerstreckung. |
Bekannt gemacht am 2024-07-12
Sanierungsplanbestätigung |
Der am 11.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
Sanierungsplan |
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: 1.Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans.Sofern durch die Verwertung des übergebenen Vermögens (vgl Zi 3) nach Abdeckung der Quote von 30% eine Treuhandmasse verbleibt, so ist diese darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote an die Insolvenzgläubiger auszubezahlen. 2.Sämtliche Masseforderungen werden bei Fälligkeit vollständig befriedigt. 3.Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur Erfüllung des Sanierungsplans (Verwaltung und Verwertung des wesentlichen Vermögens der Schuldnerin, nämlich der unten angeführten übertragenen Vermögenswerte) gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch einen Treuhänder. Zur Treuhänderin wird RA Dr. Eva Müller bestellt (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwaltung und Verwertung iSd §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: a. Die Schuldnerin überträgt der Treuhänderin iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwaltung und Verwertung bzw Befriedigung der Gläubiger:i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO, insbesondere im Hinblick auf -das in EZ 1396, KG 92102 zu C-LNR 5 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.495.000,00 gegenüber der Sparkasse der Stadt Feldkirch -das in EZ 307, KG 92110 Götzis zu C-LNR 7 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.800.000,00 gegenüber der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen -das in EZ 2227, KG 92110 Götzis zu C-LNR 4 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 1.800.000,00 gegenüber der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen -das in EZ 2093, KG 92117 Rankweil zu C-LNR 6 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 667.500,00 sowie das zu C-LNR 7 eingetragene Höchstbetragspfandrecht über EUR 77.500,00 gegenüber der Raiffeisenbank Vorderland eGen ii. das gesamte Liegenschaftsvermögen der Schuldnerin, bestehend aus -EZ 1396, KG 92102 Altenstadt -EZ 18340, KG 92001 Dornbirn (Baurecht an EZ 18339) -24/756 Miteigentumsanteile zu B-LNR 13 in EZ 1776, KG 92102 Altenstadt -EZ 307, KG 92110 Götzis (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) -EZ 2227, KG 92110 Götzis (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) -EZ 2093, KG 92117 Rankweil (samt Mieteinnahmen bis zur Verwertung) iii. sämtliche Beteiligungen an den nachfolgend aufgelisteten Tochtergesellschaften mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche: -HS56-Immobilien GmbH, FN 538109m -MANUFAKT Immobilien GmbH, FN 570717s -BHS 17 Immobilien GmbH, FN 606123h iv. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); v. sämtliche sonstigen Forderungen; vi. sämtliche Ansprüche gegen Versicherungen; vii. alle sonstigen materiellen und immateriellen, bilanziellen und außerbilanziellen Rechte und Vermögenswerte der Schuldnerin, egal ob bekannt oder unbekannt. b. Verteilungen / Befriedigungsrecht der Gläubiger: Die Befriedigung aus der Treuhandmasse hat in folgender Rangfolge zu erfolgen: 1. Rang: Befriedigung allfälliger offener, fälliger Masseforderungen aus dem Sanierungsverfahren sowie der Verbindlichkeiten, die aus Rechtshandlungen der Schuldnerin und/oder der Treuhänderin nach Insolvenzaufhebung resultieren (Überwachungsforderungen);2. Rang: Verteilung an die Insolvenzgläubiger in Anrechnung auf die 30%ige Sanierungsplanquote und darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote (§ 134 IO ist sinngemäß anzuwenden); 3. Rang: Nachranggläubiger iSd § 57a IO. c. Überwachungs- und Verwertungsbefugnisse: Die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin beschränkt sich bis zu einem allfälligen Widerruf der Rückermächtigung, welche ausschließlich durch die Treuhänderin vorgenommen werden kann.i. auf die Geltendmachung und Betreibung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 27ff IO wie unter 3. a. i. angeführt; ii. das gesamte Liegenschaftsvermögen der Schuldnerin wie unter 3. a. ii. angeführt;iii. sämtliche Beteiligungen mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche wie unter 3. a. iii. angeführt. Die Schuldnerin wird von der Treuhänderin iSd § 157g Abs 3 2. HS IO widerrufbar dazu ermächtigt, das darüberhinausgehende Vermögen zu verwalten und zu verwerten. Sollte dies zur Erfüllung des Sanierungsplans erforderlich sein, steht es der Treuhänderin frei, Sicherungsmaßnahmen nach § 157a IO zu beantragen. 10. die Verwaltung und Verwertung des übergebenen Vermögens der Schuldnerin ist im Grundbuch bei den Liegenschaften der Schuldnerin sowie im Firmenbuch im Sinne der §§ 157 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 77f IO anzumerken. 11. Sollte die Verwertung des an die Treuhänderin übergebenen Vermögens binnen 2 Jahren nicht möglich sein und seitens der Treuhänderin ein Antrag oder mehrere Anträge auf Erstreckung Erstreckung im Sinne des §§ 157i Abs. 2 IO gestellt werden, so erteilte die Schuldnerin hiermit bereits vorab die vorbehaltlose und uneingeschränkte Zustimmung zu Fristerstreckung. |
Bekannt gemacht am 2024-08-02
Aufhebung |
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 10.07.2026 |
|