Masseverwalterstellvertreter |
MANDL Karl Dr. |
Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2022-07-27 |
Anmeldungsfrist |
2022-09-14 |
Text |
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt., |
Unternehmen |
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. |
Bekannt gemacht am 2022-07-29
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2023-12-27
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 5,83743 % |
Bekannt gemacht am 2024-02-23
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote: ca. 5,47 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-05-31
Text |
1. Gemäß § 138/2 IO wird hinsichtlich nachgenannten Vermögens ein Nachtragsverteilungsverfahren eingeleitet. 2. Der vom Insolvenzverwalter vorgelegte Nachtragsverteilungsentwurf vom 20. März 2024 (ON 36) bzw. modifizierte Nachtragsverteilungsentwurf vom 16. Mai 2024 (ON 38) mit einer Quote von 0,681 % (unter Berückscihtigung der Gagatellgrenze gem. § 138 Abs. 4 IO) wird genehmigt. |
Bekannt gemacht am 2024-06-14
Schlussverteilung |
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Gesamtquote: 6,511 % |
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