Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2020-07-31 |
Anmeldungsfrist |
2020-09-08 |
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs3, 2. Covid-19 Gesetz)., Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen., Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 17.9.2020, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben., |
Bekannt gemacht am 2020-08-11
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-09-29
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband, 8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2 2.) Kreditschutzverband von 1870, 8010 Graz, Wielandgasse 14-16 3.) Insolvenzschutzverband der ArbeitnehmerInnen Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14 4.) Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Bekannt gemacht am 2020-12-09
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2021-11-26
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2022-04-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit ca. 7,7% ihrer Forderungen bedient werden. |
Text |
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4% ihrer Forderungen zahlbar in fünf Jahren, zahlbar in zehn halbjährlichen Raten von jeweils EUR2.136,63, welche am 30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres zur Überweisung gelangen. |
Bekannt gemacht am 2022-04-22
Text |
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine e-mail Adresse bis spätestens 5.5.2022, 10.00 Uhr (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben. |
Bekannt gemacht am 2022-05-11
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. mit Beisatz: nunmehrige Quote 7,29 % |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
Text |
Änderung des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4 % ihrer Forderungen zahlbar in 10 halbjährlichen Raten von jweils EUR 2.404,63, welche am 30.6. und 31.12. des jeweiligen Jahres zu Überweisung gelangen. |
Bekannt gemacht am 2022-06-15
Aufhebung |
Der geänderte Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2027 |
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