Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2020-02-26 |
Anmeldungsfrist |
2020-04-07 |
Bekannt gemacht am 2020-03-02
Unternehmen |
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Bekannt gemacht am 2020-03-25
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2020-03-31
Text |
Der Masseverwalter wird aufgefordert, bis 21.04.2020 ein mit dem Schuldner abgestimmtes Anmeldungsverzeichnis schriftlich vorzulegen. Eine Unterfertigung durch den Schuldner ist nicht erforderlich. Eine Gläubigerversammlung, Berichts- oder Prüfungstagsatzung findet nicht statt. Gläubiger können allfälliges, für diese Tagsatzung vorgesehenes Vorbringen schriftlich bis 21.04.2020 bei Gericht einbringen. Begründung: Auf Grund der Coronakrise ist eine Durchführung der Tagsatzung nicht möglich. |
Bekannt gemacht am 2020-04-23
Text |
Der Masseverwalter hat ein Anmeldeverzeichnis vorgelegt und die darin enthaltenen mit dem Insolvenzschuldner übereinstimmenden Prüfungserklärungen abgegeben. Geprüft wurden die Forderungen ON 1 bis ON 25. Die Frist zur Geltendmachung der bestrittenen Forderungen wird mit 6 Wochen festgesetzt. Gläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung, dies ohne Rückschein. |
Bekannt gemacht am 2020-07-08
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
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