Beginn der Wirkungen der
Eröffnung |
2023-11-08 |
Anmeldungsfrist |
2023-12-05 |
Bekannt gemacht am 2024-01-12
Beiordnung |
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband, Sariastraße 5, 9020 Klagenfurt; 2. Kreditschutzverband von 1870, Dr. F.-Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt; 3. Österreichischer Verband Creditreform, Bahnhofstraße 38c, 9020 Klagenfurt |
Bekannt gemacht am 2024-02-20
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Bekannt gemacht am 2024-02-21
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. |
Bekannt gemacht am 2024-11-26
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Bekannt gemacht am 2024-11-28
Insolvenzmasse |
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem Ergebnis des Verteilungsentwurfes werden die Massegläubiger vollständig befriedigt, während auf die Insolvenzgläubiger eine Quote von 100 % entfällt. |
Text |
Über Antrag der Insolvenzverwaltung werden Gläubiger, die nachrangige Forderungen haben, aufgefordert, ihre Forderung bis zum 30.12.2024 anzumelden. Bei der Anmeldung der Forderung ist auf den Nachrang hinzuweisen. |
Bekannt gemacht am 2025-01-23
Schlussverteilung |
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Danach werden die Masseforderungen zur Gänze befriedigt. Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine Quote von 100 %. |
Schlussrechnung |
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. |
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